Nun kann man ja von unserem TV-Regionalprogramm halten, was man will. Wenn man aber die seniorenspezifischen Sendungen weglässt und auf’s allgemeinveträgliche Programm zurückgreift, geht es eigentlich.
Immerhin ist es informativ.
Just in der Woche, wo wir den Mieterhöhungsbrief erhielten, kam eine Informationssendung, die wie die Faust auf’s Auge passte. Ich hörte aufmerksam zu und verfasste danach meinen Antwortbrief.
Heute kam die Reaktion der Hausverwaltung. Unser Vorschlag wurde ohne wenn und aber angenommen.
Was hatte ich gemacht?
In der Sendung, die sich nur um solche Mieterhöhungen drehte, meinte der eingeladene Fachmann, dass erstens) Mieterhöhungen (ohne zugrunde liegende Sanierungen o.ä.) immer der Zustimmung des Mieters bedürfen. Zweitens), wenn der Mieter nicht zustimmt, der Vermieter vor Gericht ziehen muss. Drittens) dies mit Gerichtskosten, aber auch unklaren Ergebnissen verbunden ist, so dass viele Vermieter solche Verhandlungen vermeiden wollen.
A-Ha!
Zu allererst erkannte ich die Rechtmäßigkeit der Forderung an. Alle Paragrafen des BGB sprachen für den Vermieter.
Als Zweites „korrigierte“ ich deren grundsätzliche Mietaufstellung. So wurde unser Dachgeschoss nicht anerkannt. Es wurde uns Parkett zugeschrieben, obwohl wir nur einen eher maroden Dielenboden haben. Und unsere Fenster sind mehrheitlich reparaturbedürftig. Am Ende kam eine Grundmiete heraus, die nur ganz knapp unter der Kappungsgrenze rangierte.
Mit der Argumentation plädierte ich auf eine Mieterhöhung von 10% anstatt der vom Vermieter angestrebten 15%.
Heute wurde uns mitgeteilt, dass die 10% angenommen wurden.
Yay!
Am Ende sind es zwar nur 20 Euro. Aber dies jeden Monat.
Es läppert sich halt!